Fangeräte der Berufsfischer am Bodensee.
Wir Berufsfischer am See dürfen nur passive Fangeräte verwenden. Das heißt der Fisch muss selbst in die Netze schwimmen oder an den Haken gehen. Die Einsatzzeiten, Maße und Beschaffenheit der Fangeräte sind wie alles was die Fischerei am See betrifft für alle Anrainerländer in der Bodenseefischereiverordnung geregelt. Das wichtigste Fangerät ist das Kiemennetz, mit ihm kann man die verschiedenen Fischarten je nach Einsatzort, Tiefe, Jahreszeit und Maschenweite nahezu gezielt befischen. Die Maschenweiten der Kiemennetze sind ist so gewählt, das sich nur solche Fische verfangen können die so groß und alt genug sind, das sie wenigstens zwei mal laichen konnten. Stellen sie sich ein Sieb vor, in dem bleib auch nur liegen was zu groß ist.
Bodennetze: Diese sind 100 Meter lang 2 Meter hoch, und sind mit einer Schwimmleine und mit einer Bleileine versehen. Die Bleileine sorgt mit ihrem Gewicht dafür dass das Netz auf den Grund sinkt und die Schwimmleine sorgt dafür dass das Netz wie ein feinmaschiger Zaun auf dem Grund steht. Markiert sind sie mit zwei Kanister (Bauchen.) Sie werden das ganz Jahr mit den entsprechenden Mascheweiten auf nahezu alle für uns interessanten Fischarten verwendet. Sie werden je nach Jahreszeit und Fischart vom Flachwasser am Abhang der Halde, bis in 100 Meter tief verwendet werden.
Schwebnetz: Diese sind 120 Meter lang 7 Meter hoch, haben eine nicht schwimmfähigen Oberleine und eine sehr leichte Bleileine. Die Fangtiefe wird durch die Schnurlänge der bis zu sieben Bauchen pro Netz die in gleichmäßigen Abständen angebracht werden eingestellt. Von diesen Netzen darf jeder Fischer vier Stück verwenden. Diese Netze werden zum Felchenfang verwendet. Gehen mehrere Fischer zusammen kann leicht ein Schwebsatz von ca. 1500 Meter entstehen. Diese Netze werden freitreibend im offenen See gesetzt und sind an beiden Enden mit Fahnen oder großen Kanistern markiert. An einem Ende befindet sich ein Peilsender mit dem der Fischer anderntags seinen Schwebsatz wieder findet. Das queren eines solchen Schwebsatzes kann allenfalls im zeitigen Frühjahr mit tiefgehenden Jachten ein Problem sein. Ansonsten kann man wenn man nach BSO. die 200 Meter Abstand am Heck des gerade setzenden Fischers einhält gequert werden.
Trapnetz: Trapsnetze dürfen max. 2 Meter hoch sein, und bestehen aus Kasten, Herzstück, den Flügeln und einem 50 Meter langem Leitgarn. Das Trappnetz wird senkrecht zum Ufer ausgelegt, und mit fünf Ankern gespannt. Markiert ist es mit mehreren größeren Kanistern. Es werden die am Ufer endlangziehenden Fische in den Kasten gelenkt. Mit ihm wir hauptsächlich Aal gefangen. Jeder Fischer darf ein Trappnetz verwenden, dieses darf nur dort gesetzt werden wo die Wassertiefe nicht größer als die Netzhöhe ist. Weil es ziemlich viel Geschäft ist so ein Trappnetz auszulegen bleibt es mehrere Wochen am selben Ort und wird mindestens alle zwei Tage kontrolliert.
Dies soll nur eine allgemeine Beschreibung sein wenn Sie es ganz genau wissen wollen fragen sie einen von uns oder nehmen sie unsere Links in Anspruch.